Solidaritätszuschlag
Ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer, der auf Kapitalerträge weiterhin für alle anfällt — anders als bei der Lohnsteuer.
Auch: Soli
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026
Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag von 5,5 Prozent — nicht auf deinen Gewinn, sondern auf die darauf fällige Abgeltungssteuer.
Warum er bei Kapitalerträgen weiterlebt
Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen keinen Soli mehr. Für Kapitalerträge gilt diese Entlastung nicht: Wer Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag erzielt, zahlt ihn unverändert.
Aus 25 Prozent Abgeltungssteuer werden dadurch 26,375 Prozent. Ein Beispiel: Auf 1.000 Euro Gewinn fallen 250 Euro Abgeltungssteuer an, darauf 13,75 Euro Soli — zusammen 263,75 Euro. Kommt noch Kirchensteuer dazu, steigt die Belastung auf rund 28 Prozent.
Keine Freigrenze bei Kapitalerträgen
Bei der Einkommensteuer gibt es eine Freigrenze: Bis zu einer bestimmten Steuerhöhe fällt gar kein Soli an, darüber wächst er gleitend hinein. Diese Grenze wird regelmäßig angehoben und sorgt dafür, dass die meisten Arbeitnehmer ihn nicht mehr zahlen.
Für Kapitalerträge, die dem Abgeltungsverfahren unterliegen, existiert diese Freigrenze nicht. Sobald deine Bank auch nur einen Euro Abgeltungssteuer einbehält, wird der Soli darauf mit abgeführt — unabhängig davon, wie hoch dein übriges Einkommen ist.
Was das konkret bedeutet
Ein Beispiel: 5.000 Euro Kursgewinn, Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft.
- Abgeltungssteuer: 25 % von 5.000 € = 1.250 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 1.250 € = 68,75 €
- Zusammen: 1.318,75 €, also 26,375 % des Gewinns
Der Soli wird immer auf die Steuer gerechnet, nie auf den Gewinn. Wer das verwechselt, kommt auf 5,5 Prozent statt der tatsächlichen 1,375 Prozentpunkte.
Wenn du zu viel gezahlt hast
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, holst du dir Abgeltungssteuer und Soli über die Günstigerprüfung zurück. Der Soli sinkt dabei automatisch mit, weil er sich immer nach der festgesetzten Steuer richtet.
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Häufige Fragen
Wurde der Soli nicht abgeschafft?
Nur bei der Lohn- und Einkommensteuer, und auch dort nur für rund 90 Prozent der Zahlenden. Auf Kapitalerträge, die über die Abgeltungssteuer versteuert werden, fällt er unverändert für alle an.
Mehr dazu im Ratgeber
Verwandte Begriffe
- Kirchensteuer Eine zusätzliche Steuer auf die Abgeltungssteuer, die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen — 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland.
- Günstigerprüfung Ein Antrag in der Steuererklärung, der Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn dieser unter 25 Prozent liegt.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.