Gesetzliche-Rente-Rechner
Berechne aus deinem Gehalt, wie viel gesetzliche Rente du später bekommst – und was nach Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer davon übrig bleibt. Alle Beträge in heutiger Kaufkraft, so wie es auch die Renteninformation macht.
Berücksichtigt Entgeltpunkte Rentenwert Zu- und Abschläge Kranken- und Pflegeversicherung Steuer
Prognose nach heutiger Rechtslage – keine Rentenauskunft und keine Steuerberatung.
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Das bleibt dir netto im Monat
· in heutiger Kaufkraft
- Brutto-Rente
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rente vor Steuern
- Einkommensteuer
- Netto-Rente
- Entgeltpunkte
- Regelaltersgrenze
- Vom heutigen Netto
- Nominal auf dem Bescheid
So wächst dein Rentenanspruch · gestrichelt: netto
Und reicht das? Die gesetzliche Rente ist als Grundversorgung gedacht, nicht als voller Ersatz deines Einkommens. Wie groß die Lücke zu deinem Wunschbudget ist und was du monatlich zurücklegen müsstest, um sie zu schließen, rechnet der Rentenlücke-Rechner – mit deinen Werten von hier.
Gerechnet nach der Rentenformel (§ 64 SGB VI) mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € je Entgeltpunkt und einem Durchschnittsentgelt von 51.944 €. Alle Beträge stehen in heutiger Kaufkraft, so wie es auch die Renteninformation ausweist. Berücksichtigt sind nur Beitragszeiten aus Beschäftigung – Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Zurechnungszeiten, angerechnete Ausbildungszeiten sowie ein möglicher Grundrentenzuschlag fehlen und würden die Rente erhöhen. Die Steuer wird auf die Rente allein berechnet (zuzüglich der angegebenen weiteren Einkünfte), ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag.
Modellrechnung, keine Rentenauskunft. Gerechnet wird nach der heutigen Rechtslage und mit den heutigen Werten. Rentenwert, Beitragssätze und Steuerregeln können sich bis zu deinem Rentenbeginn ändern, dein Gehalt und deine Beitragsjahre ebenso. Verbindlich ist allein die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Wie ein Entgeltpunkt entsteht
Die gesetzliche Rente kennt keine Beitragskonten, sondern Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr genau so viel verdient wie alle Versicherten im Schnitt, bekommt dafür genau einen Punkt. Das halbe Durchschnittsgehalt bringt einen halben Punkt, das doppelte zwei – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was darüber verdient wird, ist beitragsfrei und bringt deshalb auch keine zusätzliche Rente. Mehr als rund 1,95 Punkte sind in einem Jahr also nicht drin. Das ganze Verfahren erklärt der Wiki-Artikel Die gesetzliche Rente verstehen.
Vom Punkt zur Rente
Am Ende zählt eine einzige Multiplikation: Entgeltpunkte mal aktueller Rentenwert. Der liegt seit Juli 2026 bei 42,52 € und wird jährlich angepasst, in der Regel im Gleichschritt mit den Löhnen. Weil dieser Rechner mit dem heutigen Wert rechnet, steht das Ergebnis in heutiger Kaufkraft – genau wie die Renteninformation, die dir die Rentenversicherung jedes Jahr schickt. Nominal wird auf deinem späteren Rentenbescheid eine größere Zahl stehen, kaufen kannst du dafür aber nicht mehr.
Früher gehen kostet doppelt
Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze senkt die Rente dauerhaft um 0,3 % – vier Jahre früher sind 14,4 % weniger, und zwar lebenslang. Dazu kommt der zweite, oft übersehene Effekt: Wer früher aufhört, sammelt auch weniger Entgeltpunkte. Umgekehrt bringt jeder Monat über die Regelaltersgrenze hinaus 0,5 % Zuschlag. Wann diese Grenze für dich liegt, hängt vom Jahrgang ab: Bis 1946 waren es 65 Jahre, ab Jahrgang 1964 sind es 67.
Warum brutto nicht netto ist
Die Renteninformation nennt nur den Bruttobetrag. Davon gehen ab: die Krankenversicherung mit dem halben allgemeinen Beitragssatz plus dem halben Zusatzbeitrag deiner Kasse, die Pflegeversicherung, die Rentner anders als Arbeitnehmer vollständig allein tragen, und die Einkommensteuer. Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt am Jahr des Rentenbeginns: 2026 sind es 84 %, und dieser Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Punkt, bis ab 2058 die volle Rente besteuert wird. Bei einer durchschnittlichen Rente bleibt trotzdem oft keine Steuer übrig, weil der Grundfreibetrag greift.
Was der Rechner bewusst weglässt
Gerechnet werden nur Beitragszeiten aus Beschäftigung. Nicht enthalten sind Kindererziehungszeiten (bis zu drei Entgeltpunkte je Kind), Pflegezeiten, angerechnete Ausbildungszeiten und der Grundrentenzuschlag – sie alle würden das Ergebnis erhöhen. Ebenfalls außen vor bleiben Kirchensteuer und der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Die verbindliche Auskunft gibt allein die Deutsche Rentenversicherung; ab 27 Jahren und fünf Beitragsjahren bekommst du sie jährlich automatisch zugeschickt.
Die Lücke schließen
Die gesetzliche Rente ist die erste der drei Säulen und deckt typischerweise rund die Hälfte des letzten Nettoeinkommens ab. Wie du die Versorgungslücke beziffern kannst, rechnet dir der Rentenlücke-Rechner vor, der die Zahl von hier direkt übernimmt. Für das Schließen der Lücke stehen zwei Wege offen: das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ab 2027 oder ein freier ETF-Sparplan ohne Bindung. Wie lange dein Vermögen im Ruhestand dann reicht, rechnet der Entnahme-Rechner.