Verlustverrechnungstopf
Ein Konto bei deiner Bank, in dem realisierte Verluste gesammelt und mit späteren Gewinnen verrechnet werden, bevor Steuer anfällt.
Auch: Verlusttopf, Verlustverrechnung
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026
Verkaufst du Wertpapiere mit Verlust, bucht deine Bank diesen Betrag in einen Verlustverrechnungstopf. Künftige Gewinne werden zuerst gegen diesen Topf gerechnet — Steuer fällt erst an, wenn er aufgebraucht ist.
Zwei getrennte Töpfe
Banken führen zwei Töpfe, weil der Gesetzgeber Aktienverluste gesondert behandelt:
- Aktientopf: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien. Sie dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden — nicht mit Zinsen, Dividenden oder ETF-Gewinnen.
- Allgemeiner Topf: alles Übrige, etwa Verluste aus ETFs, Fonds oder Anleihen. Er verrechnet sich mit sämtlichen Kapitalerträgen.
Depots bei mehreren Banken
Jede Bank führt ihre Töpfe getrennt. Hast du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne, gleichen sie sich nicht automatisch aus. Du kannst dir bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen und die Verrechnung dann über deine Steuererklärung nachholen.
Ein Beispiel
Du verkaufst im März einen ETF mit 800 Euro Verlust. Im November realisierst du 2.000 Euro Gewinn.
Die Bank verrechnet zuerst den Verlusttopf: Steuerpflichtig bleiben 1.200 Euro. Davon geht noch der Sparerpauschbetrag ab, sofern du ihn per Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Ohne den Topf hättest du auf die vollen 2.000 Euro Steuer gezahlt und den Verlust erst im Folgejahr geltend machen können.
Die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle: Auch ein Verlust im Dezember wird noch gegen Gewinne aus dem Januar desselben Jahres gerechnet.
Die Verlustbescheinigung
Sie ist das Werkzeug, um Töpfe über Bankgrenzen hinweg zusammenzuführen. Beantragst du sie, wird der Topf bei dieser Bank auf null gesetzt und der Verlust auf dem Papier bescheinigt — du kannst ihn dann in der Anlage KAP gegen Gewinne bei einer anderen Bank rechnen.
Zwei Dinge sind wichtig: Die Frist ist der 15. Dezember des Jahres und lässt sich nicht verlängern. Und der Antrag gilt für den gesamten Topf, nicht für einen Teilbetrag. Wer ihn stellt, obwohl bei derselben Bank noch Gewinne kommen könnten, verschenkt die automatische Verrechnung.
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Häufige Fragen
Warum gibt es zwei Verlusttöpfe?
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden — dafür gibt es den Aktientopf. Alles andere, etwa Verluste aus ETFs oder Anleihen, läuft über den allgemeinen Topf, der auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden darf.
Was passiert mit dem Verlusttopf am Jahresende?
Ein verbleibender Verlust wird automatisch ins nächste Jahr übertragen und steht dort weiter zur Verrechnung bereit. Er verfällt nicht.
Mehr dazu im Ratgeber
Verwandte Begriffe
- Günstigerprüfung Ein Antrag in der Steuererklärung, der Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn dieser unter 25 Prozent liegt.
- Basiszins Ein jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegter Zinssatz, aus dem sich die Höhe der Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds ergibt.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.