Direkt zum Inhalt
Kapino
Lexikon

Quellensteuer

Steuern

Die Steuer, die ein Staat direkt an der Quelle auf Dividenden und Zinsen einbehält, bevor das Geld dein Depot erreicht — oft teilweise anrechenbar.

Auch: Withholding Tax, ausländische Quellensteuer

Zuletzt aktualisiert am 11. September 2026

Zahlt ein ausländisches Unternehmen eine Dividende, greift sein Heimatstaat als Erster zu: Er behält einen Prozentsatz direkt ein, bevor das Geld dein Depot erreicht. Diese Quellensteuer ist keine deutsche Steuer und läuft unabhängig von deinem Sparerpauschbetrag.

Wie sie auf deine Dividende wirkt

Deutschland besteuert denselben Ertrag anschließend noch einmal mit der Abgeltungssteuer. Damit daraus keine Doppelbesteuerung wird, rechnen die Doppelbesteuerungsabkommen einen Teil der ausländischen Steuer an — üblicherweise bis zu 15 Prozentpunkte.

Behält ein Staat mehr ein als diese 15 Punkte, ist der Rest nicht verloren, aber nur über einen Erstattungsantrag im Quellenstaat zu holen. Der Aufwand lohnt sich meist erst bei größeren Beträgen.

Ein Rechenbeispiel

1.000 Euro Bruttodividende aus den USA, Quellensteuersatz 15 Prozent, Sparerpauschbetrag ausgeschöpft:

  • Einbehalt im Quellenstaat: 15 % von 1.000 € = 150,00 €
  • Deutsche Steuer inklusive Soli: 26,375 % von 1.000 € = 263,75 €
  • Davon angerechnet: 150,00 €
  • An das deutsche Finanzamt: 113,75 €
  • Zusammen abgeführt: 263,75 €

Unterm Strich zahlst du also genauso viel wie bei einer deutschen Aktie — nur an zwei Staaten verteilt. Erst oberhalb der Anrechnungsgrenze wird es teurer.

Was bei Fonds anders läuft

Bei einem ETF fällt die Quellensteuer bereits im Fonds an, auf die Dividenden der enthaltenen Unternehmen. Wie viel davon zurückgeholt wird, entscheidet das Fondsdomizil: Irische Fonds profitieren bei US-Aktien von einem günstigen Abkommen, andere Standorte nicht im selben Maß.

Für dich ist dieser Vorteil unsichtbar — er zeigt sich nur darin, dass der Fonds seinem Index etwas enger folgt.

Nicht verwechseln: Quellensteuer und Abgeltungssteuer

  • Quellensteuer erhebt der Staat des Unternehmens, automatisch und vor der Auszahlung.
  • Abgeltungssteuer erhebt der deutsche Fiskus über deine Bank, auf denselben Ertrag.

Die erste wird auf die zweite angerechnet, nicht addiert.

Häufige Fragen

Muss ich mich um die Anrechnung kümmern?

In der Regel nicht. Deine depotführende Bank rechnet die anrechenbare Quellensteuer automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer an. Nur der darüber hinausgehende Teil müsste im Ausland zurückgefordert werden — ein Aufwand, der sich bei kleinen Beträgen selten lohnt.

Zahle ich bei einem ETF auch Quellensteuer?

Ja, aber auf Fondsebene und für dich unsichtbar. Der Fonds selbst zahlt sie auf die Dividenden seiner Aktien; wie viel er davon zurückholt, hängt vom Fondsdomizil und dessen Abkommen ab. Das Ergebnis steckt in der Tracking Difference, nicht in deiner Steuerbescheinigung.

Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.