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Lexikon

Betriebliche Altersvorsorge

Altersvorsorge

Altersvorsorge über den Arbeitgeber, finanziert aus dem Bruttogehalt — mit Steuer- und Sozialabgabenvorteil in der Ansparphase.

Auch: bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung

Zuletzt aktualisiert am 11. September 2026

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehalts in einen Vorsorgevertrag ein, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der häufigste Fall ist die Entgeltumwandlung — darauf hat jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rechtsanspruch.

Wie der Vorteil entsteht

Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis 4 Prozent zusätzlich frei von Sozialabgaben. Bei einer Bemessungsgrenze von 101.400 Euro sind das 8.112 Euro beziehungsweise 4.056 Euro im Jahr.

Weil dem Arbeitgeber dadurch ebenfalls Sozialabgaben erspart bleiben, muss er 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen. Das ist die gesetzliche Untergrenze; viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen mehr vor.

Ein Rechenbeispiel

100 Euro monatliche Entgeltumwandlung, grob gerechnet mit 30 Prozent Steuern und 20 Prozent Sozialabgaben:

  • Verzicht auf Bruttogehalt: 100 €
  • Weniger Netto in der Tasche: rund 50 €
  • Im Vertrag inklusive 15 % Arbeitgeberzuschuss: 115 €

Aus 50 Euro Nettoverzicht werden 115 Euro Sparleistung. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr als die Pflichtquote, verschiebt sich das Verhältnis weiter zu deinen Gunsten.

Der Haken in der Auszahlungsphase

Die Betriebsrente ist später voll zu versteuern — so weit wie bei jeder nachgelagerten Besteuerung. Dazu kommen aber Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlung, oberhalb eines monatlichen Freibetrags. Diese Doppelverbeitragung frisst einen spürbaren Teil des Vorteils.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Weil du auf Bruttogehalt verzichtest, zahlst du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbst entsprechend weniger Entgeltpunkte.

Wann sie sich lohnt

Am klarsten bei einem großzügigen Arbeitgeberzuschuss, einem Vertrag mit niedrigen Kosten und hoher Aktienquote sowie einem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz im Ruhestand. Fehlt der Zuschuss und ist der Vertrag teuer, ist ein freies Depot oft die bessere Wahl — es bleibt flexibel und kennt keine Verbeitragung in der Rentenphase.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?

Ja. Bei Entgeltumwandlung schreibt das Gesetz einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags vor, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig deutlich mehr — danach lohnt sich die Frage vor dem Abschluss.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Vertrag bleibt bestehen. Du kannst ihn beitragsfrei stellen, privat weiterzahlen oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Verloren geht das angesparte Kapital nicht, sobald die Anwartschaft unverfallbar ist.

Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.