Direkt zum Inhalt
Kapino
Altersvorsorgedepot & staatliche Förderung

Auszahlung & Besteuerung

Steuerfrei ansparen, im Alter versteuern: ab wann du an dein Geld kommst, welche Auszahlformen zur Wahl stehen und wie das Finanzamt zugreift.

Zuletzt aktualisiert am 2. August 2026

Das Altersvorsorgedepot verschiebt die Steuer, es erlässt sie nicht. In der Ansparphase greift das Finanzamt gar nicht zu, dafür in der Auszahlphase auf den vollen Betrag. Wer die Regeln kennt, plant den Ruhestand entsprechend.

Steuerfrei in der Ansparphase

Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot unangetastet. Es fällt keine Abgeltungssteuer an, und die jährliche Vorabpauschale entfällt ebenfalls.

Das ist mehr als ein Verwaltungsvorteil. Steuern, die nicht abfließen, bleiben investiert und arbeiten weiter — über dreißig oder vierzig Jahre wächst dieser Effekt spürbar. Auch Umschichtungen innerhalb des Depots lösen keine Steuer aus, anders als im freien Depot mit seinem FIFO-Prinzip.

Wann du an das Geld kommst

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Dazwischen entscheidest du.

Vor dem 65. Geburtstag an das Kapital zu gehen, gilt als schädliche Verwendung. Zulagen und Steuervorteile fließen dann an den Staat zurück, die Erträge werden nachversteuert. Der Vertrag ist damit kein Notgroschen-Ersatz — dafür brauchst du weiterhin einen Puffer auf dem Tagesgeldkonto.

Dasselbe gilt, wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb der EU und des EWR verlegst.

Lebenslange Rente oder Auszahlplan

Zwei Formen stehen zur Wahl:

  • Die lebenslange Leibrente zahlt bis zum Lebensende, egal wie alt du wirst. Auf Wunsch lässt sie sich mit einer Rentengarantiezeit von 10 bis 20 Jahren kombinieren, sodass beim frühen Tod die Hinterbliebenen weiter Zahlungen erhalten.
  • Der befristete Auszahlplan zahlt über einen festen Zeitraum, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen muss. Das restliche Kapital bleibt bis dahin investiert.

Die Wahl zwischen beidem ist im Kern eine Wette auf die eigene Lebenserwartung. Die Leibrente sichert das Risiko ab, sehr alt zu werden; der Auszahlplan lässt mehr Kapital im Markt und bleibt vererbbar. Die gleiche Abwägung behandelt der Entnahmeplan, und wie lange ein Kapitalstock bei welcher Rate trägt, zeigt der Entnahme-Rechner.

Wie das Finanzamt zugreift

In der Auszahlphase greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Maßgeblich ist dein persönlicher Steuersatz im Ruhestand, nicht die Abgeltungssteuer.

Dabei wird unterschieden:

  • Geförderte Beiträge und die darauf entfallenden Erträge werden in voller Höhe besteuert.
  • Ungeförderte Beiträge — also alles oberhalb von 1.800 Euro im Jahr — werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

Der Vorteil liegt in der Differenz der Steuersätze. Wer im Berufsleben mit 42 Prozent absetzt und im Ruhestand mit 25 Prozent versteuert, gewinnt diese 17 Punkte. Wer dagegen im Alter ähnlich hohe Einkünfte hat wie heute, verliert diesen Teil des Vorteils — die Zulagen bleiben ihm trotzdem.

Sonderfälle

Kleinbetragsrente. Fällt die monatliche Rente sehr niedrig aus, darf sie auf einen Schlag ausgezahlt werden. Die Grenze liegt bei 1,5 Prozent der Bezugsgröße nach SGB IV.

Erbfall. Das Vermögen ist vererbbar. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind dabei grundsätzlich zurückzuzahlen. Eine Ausnahme gilt für die Übertragung auf den Ehepartner.

Grundsicherung. Gefördertes Altersvorsorgevermögen wird nicht voll angerechnet. Es bleiben 100 Euro im Monat anrechnungsfrei, dazu 30 Prozent des darüber liegenden Betrags bis zu einer Grenze von 281,50 Euro monatlich. Damit lohnt sich Vorsorge auch für Menschen mit kleinen Renten.

Kranken- und Pflegeversicherung. Wie die Auszahlungen beitragsrechtlich behandelt werden, hängt an deiner Versicherungsform im Ruhestand. Hier lohnt sich vor Rentenbeginn eine Auskunft bei der eigenen Krankenkasse.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Frühestens mit 65, spätestens muss die Auszahlung mit 70 beginnen. Eine Auszahlung davor gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile fließen zurück an den Staat.

Muss ich mir das Geld verrenten lassen?

Nein, die generelle Verrentungspflicht entfällt. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zur Riester-Rente.

Wie werden die Auszahlungen besteuert?

Nachgelagert nach § 22 Nr. 5 EStG, also mit deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Auf geförderte Beiträge und deren Erträge fällt die Steuer in voller Höhe an, auf ungeförderte Beiträge nur auf den Ertragsanteil. In der Ansparphase bleiben Kursgewinne und Ausschüttungen steuerfrei.

Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.