Riester: behalten, wechseln oder ruhen lassen?
Bestandsverträge laufen weiter. Die drei Wege ab 2027, was ein Wechsel kosten darf und warum es keinen Weg zurück in die alte Förderung gibt.
Zuletzt aktualisiert am 2. August 2026
Ende 2025 liefen in Deutschland noch rund 14,7 Millionen geförderte Altersvorsorgeverträge — der Bestand schrumpft seit acht Jahren. Für diese Verträge ändert sich zum 1. Januar 2027 zunächst nichts: Der Gesetzgeber hat Bestandsschutz zugesagt, die bisherige Förderung bleibt bestehen. Wer wechseln will, hat drei Wege — und einen davon kann er nicht zurückgehen.
Nichts tun ist eine Option
Ein bestehender Vertrag läuft unverändert weiter, mit denselben Zulagen und denselben Bedingungen wie bisher. Das ist mehr wert, als es klingt, wenn dein Vertrag aus einer Zeit mit höheren Garantiezinsen stammt oder einen günstigen Rentenfaktor zusagt.
Prüfe vor jeder Entscheidung zwei Zahlen in deinen Vertragsunterlagen: den garantierten Rentenfaktor und die bereits gezahlten Abschlusskosten. Sind die Abschlusskosten längst abbezahlt, fängst du in einem neuen Vertrag unter Umständen von vorn an.
Weg 1: nur die Förderung wechseln
Du behältst deinen bestehenden Vertrag, wechselst aber in die neue Fördersystematik. Der Vertrag bleibt mit allen Konditionen erhalten, die Zulagen berechnen sich ab dann nach der neuen Staffel.
Dieser Weg lohnt sich, wenn deine Zulage nach neuem Recht höher ausfällt als nach altem — etwa weil du im alten System die Vier-Prozent-Hürde beim Eigenbeitrag nicht erreicht hast. Wie die neue Staffel rechnet, steht unter Zulagen und Förderung.
Weg 2: das Kapital übertragen
Du schließt einen neuen Altersvorsorgevertrag ab und lässt das angesparte Vermögen dorthin übertragen. Damit landest du vollständig im neuen System, inklusive freier Wertpapierauswahl.
Das ist der interessanteste Weg für alle, deren Riester-Vertrag eine Versicherung mit hohen laufenden Kosten und niedriger Aktienquote ist. Was du dabei aufgibst, ist die alte Beitragsgarantie — für eine lange Restlaufzeit meist kein Verlust, wie der Vergleich der Produktvarianten zeigt.
Weg 3: ruhen lassen und neu anfangen
Du stellst den alten Vertrag beitragsfrei und schließt parallel einen neuen ab. Das angesparte Kapital bleibt im Altvertrag liegen und wird später von dort ausgezahlt, neue Beiträge fließen in den neuen Vertrag.
Diese Variante passt, wenn der Altvertrag Garantien enthält, die du behalten willst, seine Kostenstruktur für weitere Einzahlungen aber unattraktiv ist. Der Nachteil: Du verwaltest ab dann zwei Verträge.
Was ein Wechsel kosten darf
Für Wechsel innerhalb des neuen Systems hat der Gesetzgeber Grenzen gezogen:
- Nach mindestens fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter das Guthaben kostenlos herausgeben.
- Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
- Abschlusskosten sind über die gesamte Ansparphase zu verteilen, damit ein Wechsel nicht zur doppelten Kostenbelastung führt.
Für die Übertragung eines Riester-Altvertrags gelten die Bedingungen deines bestehenden Vertrags. Lass dir die Wechselkosten vorher schriftlich nennen.
Es gibt keinen Weg zurück
Wer in die neue Fördersystematik wechselt, kann die alte Riester-Förderung nicht wieder aufnehmen. Diese Entscheidung ist endgültig.
Deshalb der nüchterne Rat: Rechne beide Varianten mit deinen echten Zahlen durch, bevor du unterschreibst, und lass dir vom bisherigen Anbieter eine aktuelle Standmitteilung mit Rentenfaktor und Kostenquote geben. Bei komplizierten Altverträgen kann eine Beratung bei der Verbraucherzentrale das Geld wert sein.
Rürup und Betriebsrente bleiben außen vor
Zwei Abgrenzungen sind wichtig:
- Rürup- und Basisrentenverträge lassen sich nicht in einen Altersvorsorgevertrag überführen. Ein Wechsel ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
- Die betriebliche Altersvorsorge bekommt keinen neuen Durchführungsweg. Sie läuft weiter über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Beide Wege bestehen also parallel zum Altersvorsorgedepot fort. Wie sie im Gesamtbild zusammenspielen, ordnet das Drei-Säulen-Modell ein.
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Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?
Nichts, solange du nichts unternimmst. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Der Wechsel in das neue System ist freiwillig.
Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Du kannst das angesparte Vermögen auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen und ab dann die neue Förderung nutzen. Prüfe vorher, welche Garantien und Rentenfaktoren du dabei aufgibst — bei Altverträgen aus der Hochzinsphase können die viel wert sein.
Kann ich einen Wechsel rückgängig machen?
Nein. Wer in die neue Fördersystematik wechselt, kann nicht in die alte Riester-Förderung zurück. Diese Entscheidung ist endgültig und sollte deshalb in Ruhe gerechnet werden.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Investieren birgt Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.